UNSERE ERFOLGSMAXIME: SICHERHEIT- UND GESUNDHEITSSCHUTZ ERFOLGREICH KOORDINIERT GEMÄSS TRGS 519.

Die Grundanforderung zur Bestellung geeigneter Koordinatoren wird gesetzlich nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519streng geregelt. Bauherren und Bauunternehmen sind nicht nur gesetzlich sondern auch gesellschaftlich dazu verpflichtet, Beschäftigte, interessierte Parteien sowie die Umwelt vor Gefahren sowie Umweltgefährdungen  zu Schützen. Dies ist insbesondere bei Tätigkeiten mit Asbest notwendig!

 

 

GRUNDANFORDERUNG ZUR BESTELLUNG

In der TRGS 519 Asbest wird für alle Arbeiten in Form von Abbruch, Sanierung- oder Instandhaltung ein geeigneter fachkundiger Koordinator gefordert wenn dies zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist. Bereits bei Vorerkundung können hier geeignete Maßnahmen notwendig werden, um den Schutz aller zu gewährleisten. Hieraus ergibt sich ein Konzept zur Durchführung der Tätigkeiten. 

 

Der Koordinator muss selbst über die notwendige großen Sachkunde nach Anlage 3 TRGS 519 Punkt 2.7 verfügen oder sich hierüber beraten lassen. Natürlich verfügen die Mitarbeiter der Meierhofer KG selbst über die notwendige Fachkunde gemäß TRGS und sind hierfür durch die Gewerbeaufsicht geprüft worden.  Somit sind wir befähigt, die Koordinierung für alle asbesthaltigen Materialien (schwach- und festgebunden)  einschließlich Asbestzementprodukte durchzuführen.

 

Arbeiten mit Asbest beschreiben (ASI-Arbeiten + Nebenarbeiten)

 

  • Abbrucharbeiten beschreiben Allee vollumfänglichen Abbruchmaßnahmen (Rückbau) baulicher Anlagen oder Teilen, das Abwracken von Fahrzeugen, das Demontieren von Anlagen oder Geräten usw. einschließlich erforderlicher Nebenmaßnahmen
  • Sanierungsarbeiten gemäß TRGS umfassen Beschichten und die räumliche Trennung
  • Instandhaltungsarbeiten sind Maßnahmen zur Feststellung des IST-Zustandes (Inspektion), Wiederherstellung des Soll-Zustandes gemäß TRGS 519 Nummer 17
  • Abfallbeseitigung ist Behandlung, Verpackung, innerbetriebliche Beförderung, Bereitstellung zum Transport, Lagerung sowie Tätigkeiten im Rahmen der Entsorgung asbesthaltiger Geräte und Bauteile
  • Nebenarbeiten sind vorbereitende, begleitende und abschließende Arbeiten im Rahmen von ASI-Arbeiten bei denen eine Exposition besteht wie z.B. Begehen von exponierten Räumen, Probenahme, Ausräumen exponierter Räume, Einrichtung von Baustellen, Reinigen exponierter Räume und Gegenstände, betrieblicher Transport sowie Lagerung asbesthaltiger Materialien

 

AUFGABENFELD: INTEGRATIV UND PRÄVENTIV

  • Erstellung eines Koordinationsplans im auf Basis der SiGe-Pläne bereits während der Vorerkundung
  • Kommunikation der Unterlagen den betroffenen Gewerken
  • Abstimmung mit Behörden
  • Koordinierung der Sicherheit unterschiedlicher Gewerke
  • Koordinierung Arbeiten mit schwach- und festgebunden Asbest
  • SiGeKo für schwach- und festgebunden Asbest

 

COMPLIANCE: UNTERSTÜTZUNG VON A-Z 

Meierhofer trägt mit der Beauftragung als Koordinator bzw. SiGeKo nach Nummer 6 der TRGS 519 dazu bei, dass die Sicherheit der Mitarbeiter sowie der Umwelt nicht außer Acht gelassen wird.

 

Wir sind nicht nur auf dem Papier als Koordinator tätig sondern sind auch Vor Ort tätig. Durch unsere Fachexpertise unterstützen wir Sie präventiv!

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