UNSERE ERFOLGSMAXIME: SICHERHEIT- UND GESUNDHEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN INTEGRATIV GESTALTET

Die Grundanforderung zur Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren wird gesetzlich streng geregelt. Bauherren und Bauunternehmen sind nicht nur gesetzlich sondern auch gesellschaftlich dazu verpflichtet, Beschäftigte vor Gefahren bei täglicher Arbeit zu Schützen. Hierzu zählen nicht nur Maßnahmen nach Unfällen sondern grundsätzlich präventives Handeln.

 

 

 

GRUNDANFORDERUNG ZUR BESTELLUNG

In §3 der Baustellenverordnung steht, dass jeder Bauher der Verpflichtung unterliegt, auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheitskoordinator zu bestellen. Der Koordinator ist zu Bestellen für jede Baustelle, bei der

 

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,

 

Zudem ist nach §3 Abs. 1 der BaustellV ein geeigneter Koordinator zu bestellen, wenn

  • ein Einsatz mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander  unabhängig der Ausführungsdauer stattfindet (z.B. Gerüstbauer und Maler)

 

Eine Baustelle im Sinne der Verordnung ist nach §1 Abs. 3 der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist ein Vorhaben, eine oder mehrerer bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Der Begriff "bauliche Anlage" ist dabei weiter gefasst, als der das Gebäudes. Somit sind beispielsweise auch Mauern, Schwimmbecken, Terrassen usw. bauliche Anlagen.

 

Der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln, sofern die Anforderungen gem. BaustellV dies erfordern. Diese muss mindestens die Angaben nach Anhang 1 der Baustellenverordnung enthalten. Die Vorankündigung ist zudem sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

 

Auch bei Arbeiten mit schwachgebundenen Asbest sowie Asbestzement gemäß TRGS 519 ist ein geeigneter Koordinator mit vorhandener Sachkunde notwendig. Wir verfügen selbstverständlich über die notwendige Sachkunde, als Koordinator in Bauvorhaben mit Asbest tätig zu werden. 

 

AUFGABENFELD: INTEGRATIV UND PRÄVENTIV

  • Erstellung des SiGe-Plans bereits während der Bauplanungsphase
  • Implementierung der Unterlagen mit Arbeitsschutzbestimmungen in den Baualtag
  • Koordinierung der Sicherheit unterschiedlicher Gewerke während der Bauphase
  • Entwicklung unternehmensspezifischer Lösungen
  • Schutz des Unternehmenswertes "Mitarbeiter"

 

COMPLIANCE: UNTERSTÜTZUNG VON A-Z 

Meierhofer trägt mit der Beauftragung als SiGeKo dazu bei, dass Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an den baulichen Anlagen zu jederzeit sicher gestaltet werden.  

 

Wir sind nicht nur auf dem Papier als SiGeKo tätig sondern sind auch Vor Ort tätig. Durch unsere Fachexpertise unterstützen wir Sie präventiv!

 

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