Gefährliche Güter im Straßenverkehr sind jedem bekannt und die damit verbundenen gesonderten Vorschriften beim Transport gemäß ADR. Doch diese Stoffe dürfen auch nach Anlieferung im Betrieb nur unter Beachtung von besonderen Sicherheitsvorschriften gehandhabt werden.

 

Durch Substitution und Prävention erhöhen Sie den Schutz ihrer Mitarbeiter. Es ist unabdingbar die notwendige Dokumentation gemäß Gefahrstoffverordnung durchzuführen. Hierzu zählen die umfängliche Beurteilung und verständliche Anweisung zur richtigen Handhabung.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung findet auf den im Sicherheitsdatenblatt ersichltichen H&P Sätze (Gefahren- und Sicherheitshinweise) und allgemeinen Sicherheitshinweisen in Verbindung mit der geplanten Verwendung statt. Hierbei werden sowohl ablauf- als auch personenbezogene Grundlagen einbezogen. Auch bei vermeintlich harmlosen Stoffen gibt es einiges zu Beachten.

 

Ihre Mitarbeiter müssen je nach Gefährdung teilweise mehrmals jährlich unterwiesen werden, wofür Grundlagen notwendig sind.

 

  • Erstellung notwendiger Dokumentationen
  • Durchführung der Beurteilung
  • Dienstleistung als externer Gefahrstoffbeauftragter
  • Gefahrstoffmanagement individuell auf Sie zugeschnitten
  • Unterstützung bei Auswahl neuer Gefahrstoffe (Prävention)
  • Alternative Produktauswahl von Stoffen mit geringerer Gefahren (Substitution)
  • Ordnungsgemäße Lagerung, Handhabung, Verwendung und betriebliche Sammlung von Reststoffen (HBV- und LAU-Anlagen)
  • Konzipierung, Betreuung und Dokumentation von Anlagen zum HBV (Herstellen, Behandeln und Verwenden) und LAU (Lagern, Abfüllen und Umschlagen)
  • REACH, SVHC und GHS Beratung