UNSERE ERFOLGSMAXIME: KONFORMITÄT FÜR IHRE MASCHINEN, ANLAGEN UND GERÄTE

Die Maschinenrichtline 2006/42 regelt die Übereinstimmung . Diese gilt jedoch nicht zwingend für Altmaschinen. Einen sogenannten Bestandsschutz gibt es nicht, auch wenn dies weitläufiger Glaube ist! Nur stellt sich oft die Frage, wann fällt eine Maschine unter die Maschinenrichtlinie?

 

  1. Wird die Maschine (auch gebraucht) erstmals in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt, müssen diese die Anforderungen der Richtlinie erfüllen
  2. Gebrauchtmaschinen, die bei einem Umbau wesentlich verändert wurden, gelten als neue Maschine

Eine Wesentliche Veränderung wird angenommen, wenn erhebliche Veränderungen oder Überarbeitungen mit Ziel der Modifizierung der ursprünglichen Leistung, Verwendung oder Bauart durchgeführt wurden. Zudem ist zur Einschätzung die Veränderung der Sicherheit hinzuzuziehen und ob neue Gefährdungen entstanden sind.

 

Unabhängig ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, oder kein Umbau stattgefunden hat, gilt für Bestandsmaschinen ein Mindestmaß an Anforderung zur Maschinensicherheit nach dem "Stand der Technik" auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1, welcher für jeden Maschinenbetreiber bindend ist.

 

 

 

AUFGABENFELD: INTEGRATIV UND PRÄVENTIV

  • Die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Arbeitsmittel ist durch den Arbeitgeber über die gesamte Verwendungsdauer nach Stand der Technik sicherstellen
  • Beratung zur Erlangung der Konformität
  • Neubewertung nach Retrofit und Ertüchtigung
  • Erstellung der notwendigen Risikoanalyse und technischen Dokumentation auf Basis der vorhandenen Unterlagen/Dokumente
  • Erstellung der technischen Dokumentation sowie Betriebs-/Bedienungsanleitung gemäß Maschinenrichtlinien etc.
  • Entwicklung unternehmensspezifischer Lösungen für komplexe Themenbereiche
  • Beratung zur Umsetzung der Vorgaben gemäß Maschinenrichtlinie sowie Kontrolle vorhandener Konformität auf Vollständigkeit und Umsetzungsstand inkl. Begleitung von Maßnahmen zur Erlangung/Aufrechterhaltung der Konformität

 

COMPLIANCE: UNTERSTÜTZUNG VON A-Z 

Damit Sie nicht im Dschungel der Gesetze alleine unterwegs sind, unterstützen wir Sie hier tatkräftig. Wir beraten Sie und führen durch Einbringung unserer Leistungen zur Erlangung der Konformität.

 

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