| AwSV Dokumentation
Dokumentation der Einhaltung der Vorgaben für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
UNSERE ERFOLGSMAXIME: PRAKTISCHE ANWENDUNG DER THEORIE
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fordert gemäß § 43 eine Anlagendokumentation welche durch Betriebsanweisung oder Merkblätter ergänzt wird. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, analysieren wir ihre bestehenden Anlagen und erstellen die notwendige Regel und Rechtskonforme Dokumentation zur Vorlage bei ihrer Aufsichtsbehörde.
Betroffen sind alle selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Einheiten, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder im Bereich öffentlicher Einrichtungen verwendet werden.
AUFGABENFELD: INTEGRATIV UND PRÄVENTIV
- Erstellung der Anlagendokumentation gemäß § 43 AwSV
- Erstellung von Merkblättern und Betriebsanweisungen gemäß § 44 AwSV
- Unterstützung bei Beseitigung von Mängeln gemäß § 48 AwSV
- Entwicklung unternehmensspezifischer Lösungen zur Verbesserung der Anlagensicherheit
- Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Landrats- und Wasserwirtschaftsämtern
- Begehung bestehender Anlagen zur praxisorientierten Umsetzung
COMPLIANCE: UNTERSTÜTZUNG VON A-Z
Meierhofer unterstützt Sie bei Umsetzung der Regularien gemäß AwSV sowie TRGS in Kombination. Durch die enge Zusammenarbeit mit Ihnen sowie die Abstimmung mit ihren zuständigen Aufsichtsbehörden leisten wir gemeinsam mit Ihnen einen Beitrag zum Umweltschutz.
Dokumentationspflicht
Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie die Anforderungen an die Dokumentationspflicht.
KENNENLERNEN?
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