| Gefahrstofflagerung TRGS 510
Einhaltung der TRGS 510 in der praxisorientierten Anwendung
UNSERE ERFOLGSMAXIME: GEFAHRSTOFFLAGERUNG PRAXISORIENTIERT UND RECHTSKONFORM
Die Lagerung von Gefahrstoffen ist in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 beschrieben. Hierbei werden alle Stoffe mit gefahrenrelevanter Eigenschaft für den Menschen oder die Umwelt betrachtet, welche sich in ortsbeweglichen Behältern befinden.
Die Anforderungen gehen weit über die reine Rückhaltung auf Auffangwannen hinaus. Egal ob Anforderungen an den Gewässerschutz, Wasserhaushaltsgesetz, Brandschutz oder Löschwasserrückhaltung. Wir bringen unsere Expertise bei Ihnen ein, um den umfangreichen Anforderungen gerecht zu werden.
AUFGABENFELD: INTEGRATIV UND PRÄVENTIV
- Praxisorientierte Anwendung der TRGS 510
- Betrachtung, Bewertung und Aufzeigen von Maßnahmen
- Unterweisung der Beschäftigten sowie Schulung zur TRGS 510
- Kommunikation mit Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaft, Aufsichtsbehörden, Landrats- und Wasserwirtschaftsämtern etc.
- Begehung bestehender Anlagen zur praxisorientierten Umsetzung sowie Unterstützung bei Planung von Neuanlagen
COMPLIANCE: UNTERSTÜTZUNG VON A-Z
Meierhofer unterstützt Sie bei Umsetzung der Regularien als Full-Service Partner. Auf Basis unserer Expertise bringen wir aus unseren Fachbereichen für Sie den Mehrwert, welchen Sie bei Umsetzung der Regularien benötigen.
Bewertung und Umsetzung
Mit unserer Unterstützung schaffen Sie die Sicherheit bei Lagerung von Gefahrstoffen, welche für die alltägliche Praxis notwendig ist.
KENNENLERNEN?
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