| Löschwasserrückhaltung
Konzeption der Löschwasserrückhaltung
UNSERE ERFOLGSMAXIME: LÖSCHWASSERRÜCKHALTUNG ZUR SICHERSTELLUNG DES UMWELTSCHUTZES
Gemäß den gültigen Rechtsvorschriften sind unterschiedliche Bereiche als auch Läger zur Dokumentation der Bemessung der Löschwasserrückhaltung verpflichtet. Die Löschwasserrückhalterrichtlinie, VDS Vorschriften als auch Leitfäden stellen Rahmenbedingungen zur Bewertung und Umsetzung der ordnungsgemäßen Rückhaltung dar.
Das Erfordernis der Rückhaltung verunreinigten Löschwassers ergibt sich ausschließlich
aus dem Besorgnisgrundsatz des Wasserrechts (§ 62 Wasserhaushaltsgesetz -WHG) in
Verbindung mit der Regelung des § 17 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung über Anlagen zum Um-
gang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Danach muss im Schadensfall anfallendes
Löschwasser, das mit ausgetretenen wassergefährdenden Stoffen verunreinigt sein kann,
zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden können. (Auszug LöRüRI)
AUFGABENFELD: INTEGRATIV UND PRÄVENTIV
- Erstellung der Dokumentation gemäß Richtlinie und Regelwerke
- Bemessung der notwendigen Rückhaltevolumina
- Begleitung der Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen
- Abstimmung mit den örtlich zuständigen Feuerwehren
- Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Landrats- und Wasserwirtschaftsämtern
- Begehung bestehender Anlagen zur praxisorientierten Umsetzung
COMPLIANCE: UNTERSTÜTZUNG VON A-Z
Meierhofer unterstützt Sie bei Umsetzung der Regularien zur Löschwasserrückhaltung in Verbindung zur AwSV, WHG sowie TRGS. Durch die enge Zusammenarbeit mit Ihnen sowie die Abstimmung mit ihren zuständigen Aufsichtsbehörden sowie Sachversicherern.
Dokumentationspflicht
Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie die Anforderungen an die Dokumentationspflicht sowie sachgemäßer Bemessung.
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